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51373 Leverkusen

Sicher online einkaufen

Mit den Käuferschutz-Angeboten der Sparkasse

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Mit den Käuferschutz-Angeboten der Sparkasse

  • Individuelle Käuferschutzlösungen
  • Für Sparkassen-Kreditkarte oder Sparkassen-Karte Basis1
  • Optimal auf die Zahlart abgestimmt

 Sofern im Text von Sparkassen-Card und/oder girocard die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.

Überblick

Mehr Sicherheit – auch nach der Bezahlung

Ihre Sparkasse bietet Ihnen Sicherheit beim Online-Shoppen in Apps und im Web. Denn sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, sind Sie mit den Käufer­schutz-Angeboten Ihrer Sparkasse bei Karten­zahlungen bestens abgesichert.

Der Schutz ist dabei optimal auf die Zahlungs­art abgestimmt. Egal, ob Sie mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte oder Sparkassen-Karte Basis1 bezahlen. Der Käuferschutz unterstützt Sie, wenn die Ware

  • nicht geliefert wurde,
  • während der Lieferung beschädigt wurde oder
  • während der Lieferung abhandengekommen ist.

Die individuellen Leistungen und was zu tun ist, wenn Sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen, entnehmen Sie den folgenden Beschreibungen.

giropay-Käuferschutz für Zahlungen mit der digitalen Sparkassen-Card (girocard)1 

Bei Online-Zahlungen mit giropay und der digitalen Sparkassen-Card (girocard) sind Sie über den Käuferschutz von giropay ab­gesichert. Richten Sie sich vor oder nach dem Warenkauf Ihren giropay-Account (Benutzername plus Passwort) ein und genießen Sie so Käuferschutz bis zu 100 Tage nach der Zahlung.

Folgende Leistungen sind enthalten

Rück­erstattung des Kauf­preises inklusive der gezahlten Versandkosten, wenn Ihre bestellte Ware

  • nicht geliefert wurde.

Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.

Fragen und Antworten

Was ist der giropay-Käuferschutz?

Der giropay-Käuferschutz ist ein freiwilliges Angebot der paydirekt GmbH. Er sichert giropay-Zahlungen ab, die Sie mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings, mit Ihrer digitalen Sparkassen-Card (girocard)1 in der App „Mobiles Bezahlen“ oder mit Ihrem giropay-Benutzernamen plus Passwort getätigt haben. Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay sowie ergänzend den gesetzlichen Bestimmungen.

Wie hoch sind meine Kosten?

Der giropay-Käuferschutz ist eine kostenlose Zusatzleistung.

Welchen Schutz bietet der giropay-Käuferschutz?

Der Käuferschutz besteht, sofern die Ware nicht geliefert wurde. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn Sie die Ware nicht innerhalb von 100 Tagen ab Rechnungsdatum und nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhalten haben.

Was sind die Bedingungen für den giropay-Käuferschutz?

Die Käuferschutz-Bedingungen sind durch die paydirekt GmbH festgelegt. Wenn die von paydirekt vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Erstattung des Kaufpreises für den Artikel inklusive der gezahlten Versandkosten durchgeführt werden.

Da es sich um ein freiwilliges Angebot der paydirekt GmbH handelt, liegt es in dem Ermessen der paydirekt GmbH, ob der Käuferschutz im Einzelfall gewährt wird. Die Entscheidung ergeht auf Grundlage der Zulässigkeitsvoraussetzungen, der im Verfahren bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie aller sonstigen Informationen, die die paydirekt GmbH im jeweiligen Einzelfall für sachdienlich erachtet. Wenn ein Artikel nicht erhalten wird, kann paydirekt keinen Käuferschutz geben, falls der Verkäufer einen Lieferbeleg vorlegt und das Senden der Ware an Ihre Adresse nachweist.

Welche Waren fallen unter den Käuferschutz?

Grundsätzlich fallen physische und digitale Waren unter den giropay-Käuferschutz.

Nicht berechtigt für den giropay-Käuferschutz sind die folgenden physischen Güter:

  • Alkohol, Rauschmittel oder Drogen
  • Finanzprodukte oder -dienstleistungen jeglicher Art (sowie Zahlungsmitteläquivalente, Zahlungen in Bezug auf Gold oder Investitionen)
  • Inkassodienstleistungen, Versteigerungen, Kommissionsgeschäfte
  • Waffen einschließlich Zubehör
  • Grund- oder Wohneigentum sowie Unternehmen
  • Glücksspiele (oder Wetteinsätze)
  • Spenden oder Zahlungen auf Crowdfunding-/Crowdlending-Plattformen
  • Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Boote, Flugzeuge

Digitale Güter, die unter den Käuferschutz fallen, sind:

  • Flug- und Bahntickets, Eintrittskarten
  • E-Tanken an Ladesäulen, Mobilitätsdienstleistungen
  • Zahlungen an Behörden
  • E-Journale (elektronische Zeitungen, Bücher und Zeitschriften)

Andere digitale Güter und Dienstleistungen, als die zuvor genannten, fallen nicht unter den giropay-Käuferschutz.

Was wird gezahlt?

Erstattet wird der Kaufpreis der Ware inklusive anfallender Versandkosten bis maximal 25.000 Euro pro Käuferschutzfall.

Welche Verpflichtungen habe ich als Käuferin oder als Käufer?

Wenn ein bestellter Artikel nicht ankommt, kann der Kaufpreis des Artikels erstattet werden. Voraussetzung ist, dass innerhalb von 100 Tagen ab Zahlung für die entsprechende Bestellung die Funktion „Problem melden“ und dann „Keine Ware erhalten“ im giropay-Kundenportal ausgewählt wird. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen und Passwort einrichten, ist es wichtig, dass die angegebene IBAN mit der beim Kauf verwendeten digitalen Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmt. Anschließend wird paydirekt Sie nach einem Nachweis der Bestellung bitten. Danach ist es der Anspruch der paydirekt GmbH, den gemeldeten Fall innerhalb von zehn Bankarbeitstagen mit der Händlerin oder dem Händler zu klären. Es gelten die Bedingungen für den giropay-Käuferschutz.

Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de, um den Käuferschutz-Fall zu melden.

Wie kann ich die Rückerstattung des Kaufpreises beantragen?

Sollte ein Online-Shop Ihre bestellte Ware innerhalb von 100 Tagen nicht liefern, können Sie im Kunden­portal auf giropay.de Ihren Käufer­schutz in Anspruch nehmen. Richten Sie sich dazu vor oder nach dem Warenkauf Ihren giropay-Benutzernamen plus Passwort ein. Wenn Sie sich nach dem Warenkauf Ihren giropay-Login einrichten, ist es wichtig, dass Sie sich mit dem gleichen Konto freischalten (gleiche IBAN), mit dem Sie auch die betroffene giropay-Zahlung durchgeführt haben, bzw. die angegebene IBAN mit der auf Ihrer für die Zahlung verwendeten digitalen Sparkassen-Card (girocard) übereinstimmt.

Dann melden Sie sich mit Ihrem giropay-Benutzer­namen und dem giropay-Passwort im giropay-Kundenportal an. In Ihrem persönlichen Kunden­bereich gehen Sie dann einfach auf „Problem melden“ und dann auf „Keine Ware erhalten und Käuferschutz beantragen“. Das Service­team setzt sich unmittel­bar mit der Händlerin oder dem Händler in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Wenn die Händlerin oder der Händler nicht nach­weisen kann, dass er die Ware verschickt hat, erhalten Sie Ihr Geld umgehend auf Ihr Giro­konto zurück.

Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de um den Käuferschutz-Fall zu melden. 
Den vollständigen Leistungsumfang des Käuferschutzes entnehmen Sie bitte den allgemeinen Bedingungen zum Käuferschutz von giropay.

Wen kann ich zur Rückerstattung des Kaufpreises ansprechen?

Der Käufer­schutz wird den teil­nehmenden Spar­kassen und ihren Kundin­nen und Kunden durch die pay­direkt GmbH bereit­gestellt. Wird eine Ware nicht geliefert, melden Sie die fehler­hafte Trans­aktion bitte im giropay-Kunden­portal. Im Falle eines Käufer­schutz­anspruchs gibt die pay­direkt GmbH fol­gen­de Daten an die ELEMENT Insurance AG weiter:

  • Name und Anschrift der Käuferin oder des Käufers
  • Informationen zur Bestellung sowie zum Produkt

Die weitere Verarbeitung der Daten durch ELEMENT Insurance kann im Merkblatt zur Datenverarbeitung nachgelesen werden.

Falls das Erstellen eines giropay-Logins und damit das Einloggen im giropay-Kundenportal aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitten an den giropay-Kundenservice unter service@giropay.de um den Käuferschutz-Fall zu melden.

Wurde Ihre Ware nicht geliefert?

Die Reklamation erfolgt über giropay. Sie können eine Rückerstattung des Kaufpreises direkt im giropay-Kundenportal beantragen.

Für Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard¹ oder Visa Debit¹

Sparkassen-Internet­käuferschutz für die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1

Die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit– egal, ob direkt oder über Apple Pay bezahlt – gibt Ihnen ein sicheres Gefühl beim Einkaufen im Internet. Mit dem Sparkassen-Internet­käuferschutz für die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 sind Sie vollumfänglich abgesichert.

Folgende Leistungen sind enthalten

  • Rück­erstattung des Kauf­preises, wenn Ihre bestellte Ware auf dem Versandweg beschädigt oder nicht geliefert wurde beziehungsweise verloren ging.
  • Persönliche telefonische Erstberatung (der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz) nach vorangegangener Prüfung Ihres Falles und gegebenenfalls Vermittlung einer qualifizierten Rechtsanwältin oder eines qualifizierten Rechtsanwalts, wenn Sie sich mit dem Online-Shop nicht einigen können.

Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Informieren Sie sich in den Fragen und Antworten zum Sparkassen-Internet­käuferschutz für die Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1.

Fragen und Antworten

Was ist der Sparkassen-Internet­käuferschutz?

Der Sparkassen-Internet­käuferschutz ist eine Mehrwertleistung der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1, die den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit diesen Karten im Internet absichert. Der Sparkassen-Internet­käuferschutz besteht aus einem zweistufigen Leistungspaket. Im Falle einer Reklamation eines Interneteinkaufs, welchen Sie vollständig über Ihre Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 abgewickelt haben, erfolgt zunächst auf der ersten Stufe gemäß den Vorgaben der Kartengesellschaft Mastercard/Visa eine entsprechende Prüfung und Klärung des Sachverhalts durch den Karteninhaberservice.

Sofern über die erste Stufe beziehungsweise die Reklamation keine Lösung erzielt werden kann, greifen in der zweiten Stufe die Internet-Lieferschutz-Versicherung und der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz gemäß ihren jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitergehende Regelungen der Versicherungen ergeben sich aus den AVB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Wie melde ich meinen Schaden?

Die Reklamation erfolgt über den Karteninhaberservice. Die Telefonnummer finden Sie auf der Kartenrückseite Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1.

Was kostet mich der Sparkassen-Internet­käuferschutz?

Der Sparkassen-Internet­käuferschutz ist eine Zusatzleistung zum Kartenvertrag der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1, den Sie mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Der Versicherungsschutz ist für Sie enthalten.

Welchen Schutz bietet die Internet-Lieferschutz-Versicherung des Sparkassen-Internetkäuferschutzes?

Die Internet-Lieferschutz-Versicherung ist ein Baustein des Sparkassen-Internetkäuferschutzes. Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz bei Nichtlieferung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Ware bis zum Eintreffen an der Lieferadresse.

Wann erhalte ich einen Versicherungsschutz?

Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 den Kaufvertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.

Welche Waren sind versichert?

Versichert sind im Internet gekaufte Neuwaren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihnen, als berechtigte Karteninhaberin oder berechtigter Karten­inhaber, von Ihrem Girokonto belastet wurde.

Was wird gezahlt?

Erstattet wird der Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten der versicherten Ware bis maximal 1.000 Euro pro Versicherungsfall. Pro Kalenderjahr sind bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto abgedeckt.

Was wird gezahlt, wenn der Online-Kaufpreis der im Internet bestellten Ware mehr als 1.000 Euro beträgt?

Wenn Sie im Internet eine Ware im Wert von 1.200 Euro kaufen, werden Ihnen 1.000 Euro inklusive Versand­kosten erstattet.

Was wird gezahlt, wenn gleichzeitig mehrere Waren bestellt wurden?

Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei einem Unternehmen beziehungs­weise Händlerin oder Händler.

Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von einem Unter­nehmen beziehungsweise Händlerin oder Händler bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um eine Transaktion und um einen Versicherungsfall. Sie erhalten maximal 1.000 Euro inklusive Versandkosten. Pro Kalenderjahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.

Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei drei unterschied­lichen Unternehmen beziehungs­weise Händlerinnen oder Händlern.

Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von unterschiedlichen Unter­nehmen beziehungsweise Händlerinnen oder Händlern bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um mehrere Transaktionen und um unterschiedliche Versicherungsfälle. Sie erhalten pro Versicherungsfall maximal 1.000 Euro inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten. Pro Kalender­jahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.  

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Die Internet-Lieferschutz-Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Karten­vertrags der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse. Der Versicherungs­­schutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags im Internet und endet bei Beendigung Ihres Karten­vertrags der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1.

Was ist mit „Ablehnung der Kreditkartengesellschaft“ gemeint?

Im Falle einer Reklamation prüft der Karten­inhaberservice gemäß den Regularien der Kreditkarten­­gesellschaft Mastercard und Visa den Sachverhalt. Ist eine Rück­buchung nicht möglich, erhalten Sie eine schriftliche Information. Gleichzeitig wird der Fall automatisch zur Klärung dem Kundenservice-Center für den Sparkassen-Internet­käuferschutz übergeben.

Welchen Schutz bietet der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz?

Mit dem telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz erhalten Sie eine telefonische Erstberatung nach vorangegangener Prüfung Ihres Falles durch eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Grundlage Ihres Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen-Kundinnen und -kunden mit Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1.

Wann erhalte ich einen Versicherungsschutz?

Sie erhalten einen Versicherungsschutz des telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutzes, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigte Inhaberin oder berechtigter Inhaber der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 den Kaufvertrag die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreis­forderung mit Ihrer Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.

Welche Risiken sind versichert?

Versichert sind von Ihnen als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karten­inhaber im Internet gekaufte Waren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit der Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard1 oder Visa Debit1 gezahlt und deren Rechnungs­betrag Ihrem Konto als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karten­inhaber belastet wurde.

Was wird über den telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz abgedeckt?

Der Versicherungsschutz besteht für eine telefonische Erstberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Der Versicherer trägt die Kosten bis zu 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro telefonischer Rechtsberatung.

Wurde Ihre Ware nicht oder fehlerhaft geliefert?

Die Reklamation erfolgt über den Karteninhaberservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Kartenrückseite.

Für Sparkassen-Kreditkarte/-Karte Basis

Sparkassen-Internet­käuferschutz für die Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis1

Die Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis– egal, ob direkt oder über Apple Pay bezahlt – gibt Ihnen ein sicheres Gefühl beim Einkaufen im Internet. Mit dem Sparkassen-Internet­käuferschutz für die Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis1 sind Sie vollumfänglich abgesichert.

Folgende Leistungen sind enthalten

  • Rück­erstattung des Kauf­preises, wenn Ihre bestellte Ware auf dem Versandweg beschädigt oder nicht geliefert wurde beziehungsweise verloren ging.
  • Persönliche telefonische Erstberatung (der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz) nach vorangegangener Prüfung Ihres Falles und gegebenenfalls Vermittlung einer qualifizierten Rechtsanwältin oder eines qualifizierten Rechtsanwalts, wenn Sie sich mit dem Online-Shop nicht einigen können.

Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Informieren Sie sich in den Fragen und Antworten zum Sparkassen-Internet­käuferschutz für die Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis1.

Fragen und Antworten

Was ist der Sparkassen-Internet­käuferschutz?

Der Sparkassen-Internet­käuferschutz ist eine Mehrwertleistung der Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis1, die den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit diesen Karten im Internet absichert. Der Sparkassen-Internet­käuferschutz besteht aus einem zweistufigen Leistungspaket. Im Falle einer Reklamation eines Interneteinkaufs, welchen Sie vollständig über Ihre Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis1 abgewickelt haben, erfolgt zunächst auf der ersten Stufe gemäß den Vorgaben der Kartengesellschaft Mastercard/Visa eine entsprechende Prüfung und Klärung des Sachverhalts durch den Karteninhaberservice.

Sofern über die erste Stufe beziehungsweise die Reklamation keine Lösung erzielt werden kann, greifen in der zweiten Stufe die Internet-Lieferschutz-Versicherung und der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz gemäß ihren jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitergehende Regelungen der Versicherungen ergeben sich aus den AVB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Wie melde ich meinen Schaden?

Die Reklamation erfolgt über den Karteninhaberservice. Die Telefonnummer finden Sie auf der Kartenrückseite Ihrer Sparkassen-Kreditkarte und Sparkassen-Karte Basis1.

Was kostet mich der Sparkassen-Internet­käuferschutz?

Der Sparkassen-Internetkäuferschutz ist eine Zusatzleistung zum Kartenvertrag der Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1, den Sie mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Der Versicherungsschutz ist für Sie enthalten.

Welchen Schutz bietet die Internet-Lieferschutz-Versicherung des Sparkassen-Internetkäuferschutzes?

Die Internet-Lieferschutz-Versicherung ist ein Baustein des Sparkassen-Internetkäuferschutzes. Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz bei Nichtlieferung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Ware bis zum Eintreffen an der Lieferadresse.

Wann erhalte ich einen Versicherungsschutz?

Mit der Internet-Lieferschutz-Versicherung erhalten Sie Versicherungsschutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1 mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1 den Kaufvertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1 vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.

Welche Waren sind versichert?

Versichert sind im Internet gekaufte Neuwaren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1 gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihnen, als berechtigte Karteninhaberin oder Karten­inhaber, von Ihrem Girokonto belastet wurde.

Was wird gezahlt?

Erstattet wird der Online-Kaufpreis inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten der versicherten Ware bis maximal 1.000 Euro pro Versicherungsfall. Pro Kalenderjahr sind bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto abgedeckt.

Was wird gezahlt, wenn der Online-Kaufpreis der im Internet bestellten Ware mehr als 1.000 Euro beträgt?

Wenn Sie im Internet eine Ware im Wert von 1.200 Euro kaufen, werden Ihnen 1.000 Euro inklusive Versand­kosten erstattet. 

Was wird gezahlt, wenn gleichzeitig mehrere Waren bestellt wurden?

Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei einem Unternehmen beziehungs­weise Händlerin oder Händler.

Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von einem Unter­nehmen beziehungsweise Händlerin oder Händler bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um eine Transaktion und um einen Versicherungsfall. Sie erhalten maximal 1.000 Euro inklusive Versandkosten. Pro Kalenderjahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.

Sie bestellen drei Waren gleichzeitig im Internet bei drei unterschied­lichen Unternehmen beziehungs­weise Händlerinnen oder Händlern.

Unabhängig davon, wie viele der gleichzeitig von unterschiedlichen Unter­nehmen beziehungsweise Händlerinnen oder Händlern bestellten Waren nicht geliefert, während der Lieferung oder des Versands verloren oder beschädigt wurden, handelt es sich hier um mehrere Transaktionen und um unterschiedliche Versicherungsfälle. Sie erhalten pro Versicherungsfall maximal 1.000 Euro inklusive gegebenenfalls anfallender Versandkosten. Pro Kalender­jahr wird für bis zu drei Versicherungsfälle und maximal 2.000 Euro je Girokonto geleistet.

Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Die Internet-Lieferschutz-Versicherung beginnt mit Zustandekommen eines wirksamen Karten­vertrags der Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1 zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse. Der Versicherungs­schutz für die einzelne Ware beginnt mit Abschluss des Kaufvertrags im Internet und endet bei Beendigung Ihres Karten­vertrags der Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1.

Was ist mit „Ablehnung der Kreditkartengesellschaft“ gemeint?

Im Falle einer Reklamation prüft der Karten­inhaberservice gemäß den Regularien der Kreditkarten­gesellschaft Mastercard und Visa den Sachverhalt. Ist eine Rück­buchung nicht möglich, erhalten Sie eine schriftliche Information. Gleichzeitig wird der Fall automatisch zur Klärung dem Kundenservice-Center für den Sparkassen-Internet­käuferschutz übergeben.

Welchen Schutz bietet der telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz?

Mit dem telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz erhalten Sie eine telefonische Erstberatung nach vorangegangener Prüfung Ihres Falles durch eine in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin oder einen zugelassenen Rechtsanwalt. Grundlage Ihres Versicherungsschutzes sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz für Sparkassen-Kreditkarten­kundinnen und -kunden.

Wann erhalte ich einen Versicherungsschutz?

Sie erhalten einen Versicherungsschutz des telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutzes, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware im Internet (Kaufvertrag) einen wirksamen Kartenvertrag der Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1 mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben. Zudem müssen Sie als berechtigte Inhaberin oder berechtigter Inhaber der Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1 den Kaufvertrag die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreis­forderung mit Ihrer Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1 vollständig bezahlt haben. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen des zweistufigen Ablaufes Ihrer Reklamation.

Welche Risiken sind versichert?

Versichert sind von Ihnen als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karten­inhaber im Internet gekaufte Waren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit der Sparkassen-Kreditkarte beziehungsweise Sparkassen-Karte Basis1gezahlt und deren Rechnungs­betrag Ihrem Konto als berechtigter Karteninhaberin oder berechtigtem Karten­inhaber belastet wurde.

Was wird über den telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz abgedeckt?

Der Versicherungsschutz besteht für eine telefonische Erstberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Der Versicherer trägt die Kosten bis zu 190 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro telefonischer Rechtsberatung.

Wurde Ihre Ware nicht oder fehlerhaft geliefert?

Die Reklamation erfolgt über den Karteninhaberservice. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Kartenrückseite.

1 Sofern im Text von Sparkassen-Card und/oder girocard, Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Mastercard oder Visa Debit oder Sparkassen-Karte Basis die Rede ist, handelt es sich jeweils um eine Debitkarte.

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