Schnelle Hilfe bei einer Pfändung
Unsere Services
Viele Kundinnen und Kunden trifft eine Kontosperrung überraschend. Aber wieso wird ein Konto überhaupt gesperrt und wie lange dauert die Sperre an?
Gründe für eine Kontosperrung
In den meisten Fällen wird die Sperrung eines Girokontos durch das kontoführende Finanzinstitut selber vorgenommen. Sparkassen und Banken werden beispielsweise dann aktiv, wenn Kundinnen ihr Konto regelmäßig und in hohem Maß überziehen; das gilt z.B. für die eingeräumte Überziehung (Dispo), wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg nicht ausgeglichen wird oder wenn über einen gewissen Zeitraum hinaus sogar über den eingeräumten Dispo-Rahmen hinaus sein Konto überzieht (geduldete Überziehung).
Weitere Gründe: Kontoinhaber nutzen ihr Konto für strafbare Aktivitäten wie Geldwäsche oder andere illegale Geschäfte. Auch als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen kann das Konto gesperrt oder in der Folge auch gekündigt werden.
Genauso wird ein Konto gesperrt, wenn die kontoführende Sparkasse oder Bank unregelmäßige oder ungewöhnliche Kontobewegungen feststellt. Das könnte bedeuten, dass ein Missbrauch durch Dritte stattgefunden hat. Eine Sperre dient dann dem Schutz der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers.
Eine weitere, harmlose Variante: Ein Girokonto weist kaum Guthaben auf und war schon lange nicht mehr aktiv.
Neben der Sparkasse oder Bank kann auch das Finanzamt eine Sperrung in Auftrag geben. Das passiert unter anderem dann, wenn jemand seine Einkommenssteuer nicht beglichen oder seine Umsatzsteuer nicht ordentlich und fristgerecht bezahlt hat.
Auch eine Pfändung kann ein Grund dafür sein, dass ein Konto gesperrt wird. Die Sperre wird dann erst aufgehoben, wenn die Schulden beglichen wurden oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Wer sich vor dem Komplettverlust des eigenen Geldes schützen möchte, muss in diesem Fall schnell handeln.
Schuldnerinnen und Schuldner haben die Möglichkeit, einer vollständigen Sperrung ihres Kontos zu entgehen. Dazu müssen Sie, entweder die Pfändung direkt bezahlen, oder Ihr Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln lassen.
Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, wie lange Konten gesperrt werden dürfen. In der Regel bleibt das betroffene Girokonto so lange gesperrt, bis die Ursache für die Kontosperrung behoben wurde – zum Beispiel bis Schulden behoben sind. Sind nicht Ausstände Grund für die Kontosperrung, sondern ein vermuteter Missbrauch, kann ein Konto innerhalb kürzester Zeit entsperrt werden. Bei einer Pfändung wird ein Konto erst dann entsperrt, wenn die offenen Forderungen beglichen sind, die zur Pfändung geführt haben.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Bei bestehender Kontopfändung oder mit Eingang einer Kontopfändung tritt der Kontopfändungsschutz ein. Der dazu gehörende Grundfreibetrag wird automatisch gemäß der aktuellen Pfändungstabelle eingestellt.
Sollten Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben (z. B. wegen Unterhaltsverpflichtungen), müssen Sie die entsprechenden Nachweise hierfür erbringen. Dazu benötigt man in der Regel eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, der Arbeitsagentur oder von der Schuldnerberatung.
Weitere Informationen sowie die Musterbescheinigung zur Erhöhung des monatlichen Freibetrages erhalten Sie auf der Seite der deutschen Kreditwirtschaft über den folgenden Link: https://die-dk.de/kontofuehrung/pfaendungsschutzkonto
Zur Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein Pfändungskonto nutzen Sie bitte unseren Online-Service.
Das P-Konto schützt den monatlichen Betrag fortwährend: Man muss sich den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang als Bargeld auszahlen lassen, sondern kann das Girokonto normal in diesem Rahmen nutzen. Das heißt: Sie können mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) in Geschäften einkaufen oder damit im Ausland Geld abheben (Bargeldauszahlung). Ist der Grundfreibetrag aufgebraucht, ist es jedoch nicht möglich, auch weiterhin auf Ihr Konto zuzugreifen. Auch nicht, wenn weiterhin Guthaben auf dem Konto ist. Dafür ist es jedoch möglich, nicht genutzte Freibeträge vom Vormonat mit in den neuen Monat zu übernehmen.
Beispiel: Sie haben im Mai lediglich 1.000 Euro Ihres Grundfreibetrags genutzt. Dann stehen Ihnen im Juni 340 Euro mehr, also 1.340,00 Euro + 340,00 Euro zur Verfügung.
Für ein Pfändungsschutzkonto gilt außerdem: Weiteres Verschulden ist nicht möglich. Das Konto kann also nicht überzogen werden. Der pfändungsfreie Grundbetrag kann somit nur dann ausgeschöpft werden, wenn dieser auch auf dem Konto ist. Wer sein Konto überzieht, muss es zuerst ausgleichen, um das eigene Existenzminimum wieder zu schützen.
Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag bei einer Sparkasse oder einer Bank kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Umwandlung muss dann innerhalb von drei Tagen erfolgen. Der Grundfreibetrag wird automatisch gemäß der aktuellen Pfändungstabelle eingestellt. Sollten Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben (z. B. wegen Unterhaltsverpflichtungen), müssen Sie die entsprechenden Nachweise hierfür erbringen. Dazu benötigt man in der Regel eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, der Arbeitsagentur oder von der Schuldnerberatung.
Pfändung bezahlen
Wenn Sie einen Teilbetrag oder die gesamte Forderung bezahlen wollen, nutzen Sie unseren Bezahlauftrag.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.